Ein Vollmeier, auch Vollspänner genannt, war im Mittelalter und der frühen Neuzeit ein bäuerlicher Grundbesitzer oder Pächter, der einen großen Bauernhof bewirtschaftete, der in der Regel aus etwa 24 bis 48 Hektar Ackerland bestand. Im norddeutschen Raum entsprach dies meist einer Hofstelle mit einer landwirtschaftlichen Ausdehnung von zwei Hufen (je etwa 30 Morgen, 4 Morgen = 1 Hektar = 10.000,00 qm) oder mehr. Der Vollmeier nahm in der dörflichen Hierarchie eine führende Stellung ein und gehörte zu den wohlhabenderen Bauern.
Rechte und Pflichten
Der Vollmeier war oft an den Grundherrn gebunden, aber mit einem erblichen Nutzungsrecht ausgestattet, das ihn vor willkürlicher Entziehung des Hofes schützte. Im Gegensatz zu kleineren Bauern oder Köttern musste der Vollmeier schwere Dienste leisten, wie das Stellen eines Gespanns aus vier Pferden für Pflug- oder Fuhrdienste (daher auch die Bezeichnung Vollspänner) und andere Frondienste. Darüber hinaus waren jährliche Geld- und Naturalabgaben zu leisten, wie Korn, Vieh und andere Produkte.
Soziale Stellung
Vollmeier hatten in der Gemeinde oft eine herausgehobene Position. Sie besaßen vollwertiges Stimmrecht bei Dorfgemeinschaften und nahmen häufig Aufgaben als Richter oder Schöffen im Dorfgericht wahr. Innerhalb der bäuerlichen Gesellschaft galten sie als wirtschaftliche Führer und waren oftmals wichtige Entscheidungsträger.
Vergleich zu anderen Bauern
Im Vergleich zu Halbköttern, Köttern oder Brinksitzern war der Vollmeier Besitzer eines großen und wirtschaftlich selbstständigen Bauernhofes mit gesichertem Status. Das brachte ihm mehr wirtschaftliche Stabilität und rechtliche Sicherheit im Vergleich zu kleineren Bauern.



