Odagsen

Die Bauernstände

Die Entwicklung des Bauernstandes wurde über Jahrhunderte hinweg vom Erbenzinsrecht und vom so genannten Meierrecht sowie von der Einteilung der Höfe nach Bauern- und Höfeklassen geprägt. Durch den Flurzwang und die Gemeinheitsnutzung waren die Beteiligten unmittelbar aufeinander angewiesen und zum gemeinsamen Handeln verpflichtet.

Ursprünglich hatte der Bauer, Vollmeier genannt, kein Erbrecht am bewirtschafteten Hof. Erst im Verlauf des 16. Jahrhunderts wurde aus dem zeitlich begrenzten Nutzungsrecht ein

"erbliches dingliches Recht auf Nutzung fremden Gutes mit der Verbindlichkeit, das Gut den Grundsätzen bäuerlicher Wirtschaftsführung gemäß zu bewirtschaften, bestimmte jährliche Leistungen davon zu entrichten und nach Ablauf bestimmter Perioden einen neuen Meierbrief zu lösen".

Die Einteilung erfolgte nach der Größe des Besitzes, so wurden die Bauern in Voll- und Halbmeier und in Groß- Mittel- und Kleinkötner eingeteilt.
Die Meier besaßen das alte Hufenland, und zwar die Vollmeier meist 2 – 3 Hufen, die Halbmeier 1 Hufe (30 Morgen, 4 Morgen = 1 Hektar = 10.000,00 qm).
Die Kötner bewirtschafteten nach Morgen gezähltes Land von 2 – 30 Morgen.

Um die bäuerliche Existenz zu sichern verbot man im 16 Jahrhundert eine weitere Aufteilung des Erbgutes unter den Kindern. Zweite und Dritte Söhne, die als Knechte auf elterlichen und fremden Höfen nicht unterkamen, gingen zwangsläufig dazu über, eigene Wohnmöglichkeiten zu schaffen. Damit entwickelte sich eine neue Bevölkerungsschicht, die Brinksitzer. Den Lebensunterhalt bestritten die Brinksitzer vorwiegend aus handwerklicher Tätigkeit, Tagelohn und Landwirtschaft. Am unteren Ende der Dorfstruktur kamen die Anbauer. Sie waren noch unter den Brinksitzern angesiedelt.

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